Zum Erledigen der Zollformalitäten müssen im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr gemäss bilateralen Abkommen zwischen den verschiedenen Staaten die vorgeschriebenen Zolldokumente und andere Formulare mitgeführt werden.
Am 1. Juni 2023 ist es soweit: Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nimmt die erste Version seines neuen Warenverkehrsystems "Passar" in Betrieb.
Für einen reibungslosen Ablauf eines grenzüberschreitenden Transports müssen die entsprechenden Papiere mitgeführt werden – die ASTAG hilft weiter oder vermittelt die Kontaktdaten der zuständigen Behörden.
Das TIR-Verfahren wird aus schweizerischer Sicht vor allem mit osteuropäischen Ländern, die nicht in der EU sind (z. B. Serbien, Russland, Ukraine), der Türkei und Nordafrika angewendet. Länderspezifische Informationen weden hier publiziert.