Der Rechtsdienst ASTAG steht allen ASTAG-Mitgliedern als erste Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen zur Verfügung. Ziel der Beratung ist, den Mitgliedern eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben (Beschwerde einreichen? Vergleich abschliessen? Strafe/Busse akzeptieren?). Die Erstberatung ist unentgeltlich und erfolgt telefonisch, per Post oder E-Mail. Überdies bearbeitet der Rechtsdienst ASTAG verbandsrelevante Rechtsprobleme und setzt sich für die rechtlichen Verbandsinteressen bei Behörden und Verwaltungen ein.
Die Beratungsleistungen werden primär zu den Rechtsgebieten des Strassenverkehrsrechts, des Arbeitsrechts, des Vertragsrechts, des Abgaberechts und des Verwaltungsrechts erbracht. Schriftliche Anfragen für eine Erstberatung sind soweit möglich zu dokumentieren und an das ASTAG-Zentralsekretariat, (Wölflistrasse 5, 3006 Bern, astag@astag.ch) zu richten.
In einem konkreten Fall tritt der Rechtsdienst ASTAG nicht im Namen oder im Auftrag des Mitglieds gegenüber der anderen Partei auf. Dies betrifft Korrespondenzen, Sitzungen, Rechtsmitteleingaben etc. sowie insbesondere das Prozessieren vor Gericht.
Der Rechtsdienst ASTAG erstellt im Bedarfsfall Merkblätter zu Rechtsfragen im Unternehmensalltag, Entscheidungshilfen sowie Artikel für die Verbandspublikationen STR, STR online oder die ASTAG-Website. Die Rechtsauskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die ASTAG haftet nicht für die fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.
Das Strassenverkehrsrecht ordnet den Verkehr auf öffentlichen Strassen. Es legt unter anderem die Verkehrsregeln fest, bestimmt die Haftung für Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, bezeichnet die Signalisationen und definiert die Zulassungsvoraussetzungen für Personen und Fahrzeuge zum Strassenverkehr.
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wozu etwa die Begründung und die Auflösung zählen. Die ARV 1 und 2 gehören zwar formell zum Verkehrsrecht, materiell enthalten sie dennoch Arbeitsrecht, weshalb ausgewählte Fälle in dieser Rubrik beleuchtet werden.
Das Vertragsrecht regelt die Entstehung, die Erfüllung, die Nichterfüllung und den Untergang von Rechtsverhältnissen. Kodifziert sind die Reglungen zur Hauptsache im Obligationenrecht.
LSVA, PSVA, Vignette, Motorfahrzeugsteurn, Empfangsgebühren etc. - der Abgaben gibt es viele. Womit der Strassentransport vornehmlich zu tun hat, wird in dieser Rubrik anhand von Einzelfällen beleuchtet.
Das Verwaltungsrecht zählt zum öffentlichen Recht und regelt die Verwaltungstätigkeit sowie die Organisation und das Verfahren der Verwaltungsbehörden (Bund, Kantone, Gemeinden).