Wer selbständig gewerbsmässige Güter- oder Personentransporte ausführen will, untersteht für grenzüberschreitende Transporte seit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens mit der Europäischen Union (EU) seit dem 1. Juni 2002 der Zulassungsbewilligungspflicht (Lizenz). Für Binnentransporte gilt die Lizenz seit dem 1. Januar 2004.
Für den Erwerb der Berufszulassung (fachliche Eignung = eine von drei Bedingungen für die Erteilung der Lizenz) muss eine Prüfung abgelegt werden. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG), der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und Les Routiers Suisses (LRS) führen im Auftrag des Bundes gemeinsam Prüfungen zum Erwerb des Nachweises der fachlichen Eignung durch.
Neues Prüfungsreglement ab 1.1.2022 - neue Prüfungsordnung
Das Reglement des Bundesamts für Verkehr BAV über die «Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung als Leiter oder Leiterin eines Strassentransportunternehmens im Personen- und Güterverkehr» wird auf den 1. Januar 2022 geändert. Als wichtigste Anpassung findet eine Vereinheitlichung der Prüfung statt: Neu gibt es keine Fächerbefreiungen mehr aufgrund der Aus- und Weiterbildung. Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen acht Prüfungsfächer absolvieren. Die Prüfung und die Vorbereitung werden damit umfangreicher. Das Ziel der Reform ist, das Fach- und Branchenwissen der angehenden Transportunternehmer besser sicherzustellen und damit die Grundlage für fairen Wettbewerb zu legen.
Weitere Informationen: |
Kontakt Prüfungssekretariat:c/o ASTAG |
Kontakt Lizenzfragen:Bundesamt für Verkehr BAV |